
Um die Qualität und das fachliche Niveau der Clown – Arbeit im Krankenhaus zu sichern, ohne die Kreativität der Künstler einzuschränken, werden die Prinzipien von ROTE NASEN Clowndoctors für die Arbeit im Krankenhaus in einem Ethik - Kodex festgehalten.
§1
Der im Spital arbeitende Clowndoctor ist ein ausgebildeter darstellender Künstler, der vom Verein ROTE NASEN Clowndoctors engagiert und auf Honorarbasis bezahlt wird. Er hat auf dem Gebiet der Clownerie die notwendige Ausbildung und Erfahrung. Der Verein ROTE NASEN Clowndoctors schult die Clowns für die spezielle Arbeit im Spital.
§2
Im Spital darf der Clowndoctor keine Funktion ausüben, die außerhalb der Grenzen seiner künstlerischen Aktivitäten liegt. Er ist sich bewusst, dass der Zweck seiner Arbeit der ist, das Wohlbefinden besonders von Patienten, aber auch der Familien und des Spitalpersonals zu verbessern. Durch seine Arbeit wird Humor und Phantasie zumindest vorübergehend ein Teil des Spitalalltags.
§3
Die Clowndoctors arbeiten im Spital grundsätzlich zu zweit. Fällt ein Clown aus und ist keine Ersatzbesetzung möglich, kann in Ausnahmefällen die Clownvisite allein durchgeführt werden.
§4
Der Künstler ist für alle seine Handlungen innerhalb des Spitals persönlich verantwortlich. Seine Arbeit beruht auf Respekt für die Würde, die Persönlichkeit und die Privatsphäre des Patienten und seiner Familie.
Der Künstler bewahrt während seiner Clownarbeit immer dieselbe professionelle Integrität, ohne Rücksicht auf Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Tradition, sexuelle Orientierung, Familiensituation, sozialen Status, Bildungsgrad, Krankheit oder jegliche Gefühle und Empfindungen, die er über die jeweilige Person haben mag.
§5
Der Künstler wird alle Informationen über den Gesundheitszustand und den persönlichen Hintergrund der Patienten, die er vom Spitalspersonal als Unterstützung für seine Arbeit am Krankenbett erhält, streng vertraulich behandeln. Es ist ihm untersagt, diese an Dritte weiterzugeben.
Schweigepflicht und Diskretion ist überall oberste Pflicht, sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Spitals.
§6
Im Rahmen seiner Tätigkeit baut der Clowndoctor mit den Patienten und deren Angehörigen eine Beziehung auf. Daraus erwächst ihm jedoch keine wie immer geartete Verpflichtung, diesen Kontakt außerhalb des Spitals, sei es privat oder als Clowndoctor aufrecht zu erhalten. Es obliegt der freien Entscheidung des Künstlers als Privatperson, zu den Patienten und deren Angehörige in Kontakt zu treten, sofern diese es auch wünschen.
§7
Um die Qualität seiner Arbeit zu garantieren, wird der Künstler seine künstlerischen Fertigkeiten als Clown laufend trainieren und perfektionieren. Ebenso wird er seine theoretischen Kenntnisse über Krankheitsbilder, medizinisches Vokabular, Psychologie, die psychische Situation des Kindes bzw. auch Erwachsenen im Spital, etc. aufrechterhalten und sich weiterbilden.
§8
Der Künstler ist immer bestrebt, die Sicherheit der Patienten nicht zu gefährden. Patienten dürfen durch seine Aktivitäten, Requisiten oder Bewegungen nicht in Gefahr gebracht werden.
§9
Der Künstler hält sich an die Hygiene- und Sicherheitsregeln und Verordnungen der jeweiligen Spitalsabteilungen.
§10
Der Künstler wird innerhalb des Spitals bei Kontroversen, Beschwerden oder Problemen, die das Personal oder Management betreffen, niemals Partei ergreifen.
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